Automatisierte EntscheidungsfindungDa die Entscheidung über Ihre Bewerbung nicht ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruht, findet keine automatisierte Entscheidung im Einzelfall im Sinne des Art. 22 DSGVO statt.Von KMNA|2023-02-03T12:08:33+01:0024. Januar 2023|Datenschutz für Bewerber:innen|0 KommentareShare This Story, Choose Your Platform!FacebookXRedditLinkedInWhatsAppTelegramTumblrPinterestVkXingE-Mail Über den Autor: KMNA Hinterlasse einen Kommentar Antworten abbrechenKommentar Meinen Namen, E-Mail und Website in diesem Browser speichern, bis ich wieder kommentiere.
Hinterlasse einen Kommentar